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Vorwort des Herausgebers



" La vão as leis onde querem os reis " - dieses alte lusitanische Sprichwort ist wie kaum ein anderes geeignet, die in den westlichen Demokratien aufgetretenen Tendenzen der Rechtsentwicklung während der letzten Jahrzehnte zu illustrieren. Während in der gesamten Sphäre der westlichen Industrienationen die Akzeptanz der Bevölkerung kontinuierlich zurückgeht, und mittlerweile die Mehrheit in fast allen Ländern den jeweiligen Regierungen kein nennenswertes Vertrauen mehr entgegenbringt, zeigt sich auf der Ebene der Gesetzgebung die Bestrebung, diesen Vertrauens - und Akzeptanzverlust zwecks Aufrechterhaltung vorhandener Privilegien durch immer neue und meist immer repressivere Vorhaben zu kompensieren. Akzeptanzverlust und ( polizeiliche ) Repression durch einen übermächtigen Regierungsapparat scheinen sich wechselseitig aufzuschaukeln. Die Stimmen, welche in Deutschland das langsame Absterben der alten Bundesrepublik mitsamt ihren Rechtsgarantien lakonisch verbuchen, sind zahlreich. Als Galionsfigur und stellvertretend für viele andere ließe sich der ehemalige Rektor der Hochschule für Verwaltungswissenschaften, von Arnim - mittlerweile am Brandenburgischen Verfassungsgericht durch eine Parteigängerin des SED - Staates verdrängt - anführen, welcher vermerkte, die bundesrepublikanische Demokratie leide an dem Grundübel, keine zu sein. Brasilien kann auf eine lange republikanische Tradition zurückblicken. Deutschland kann dies nicht, jedenfalls soweit es sich um einen Nationalstaat handelte. Das Grundgesetz wurde durch Genehmigungsschreiben der allierten Militärgouverneure in Kraft gesetzt, also, etwas pointiert formuliert, durch gewaltsame Annexion, und keinesfalls durch Wahlen. Ob es tatsächlich mehr geworden ist als law in the books ( bzw. on TV ), nämlich law in action, bedarf der Nachprüfung, die allerdings noch nicht stattgefunden hat. Ich darf mich eines Kommentars betreffend das zu erwartende Ergebnis einer solchen Studie enthalten.

Hierzulande war die vierte Wiederwahl des Bundeskanzlers Kohl nur ein Thema, weil die Frage des Thronfolgers nicht geklärt war und sich ungeordnete dynastische Machtkämpfe entwickelten, welche dem Publikum wenig mediengerecht dargeboten wurden. Das Wahlergebnis vom 27. 9. 1998 schließlich bereitete dem ein abruptes Ende. Dies wurde seitens des Thronfolgers in spe als Ergebnis eines " diffusen Bedürfnisses nach Wechsel " gewertet. Das diffuse Bedürfnis nach Wechsel ist in Brasilien zentraler Bestandteil der demokratischen Traditionen des Landes, und wird verfassungsrechtlich garantiert. Hitzige Gefechte löste die Bestrebung aus, auch nur die einmalige Wiederwahl des Präsidenten der Republik zu ermöglichen, während in Deutschland traurig vermerkt wurde, Bismarck sei noch länger an der Macht gewesen als Kohl. Beide verweilten im Machtzentrum ungefähr so lange wie Honecker, ein für Brasilianer undenkbares Phänomen, waren doch selbst die Militärdiktaturen an die Begrenzung der Amtszeit gebunden.

Dann aber wurde an eine tragende Säule der brasilianischen Demokratie Hand angelegt, und sie wurde zu Fall gebracht. Kosmetisch ungünstig wirkte in diesem Zusammenhang insbesondere, daß dies durch offensichtlichen Stimmenkauf geschah. Besorgniserregend erschien nach über 20 Jahren der Diktatur eine potentielle Wiederbelebung alter Machtstrukturen und auch die Weiterexistenz vordemokratischer Systemmängel.

Man warnte vor den mit der Wiederwahl verbundenen typischen Phänomenen des Machtmißbrauchs, der Geldgier, Ämterpatronage, Korruption, Verfilzung und obrigkeitlichen Willkür, welche bereits bei einmaliger Wiederwahl, also für eine zweite Amtsperiode, drohen.

Diese tragende Säule der Demokratie existiert in Deutschland nicht.

Sie wurde von den Verfassungsvätern und ihren ( alliierten ) Nachhilfelehrern vergessen. Der Bundeskanzler - dem brasilianischen Präsidenten hinsichtlich seiner realen Machtbefugnisse vergleichbar - kann beliebig oft wiedergewählt werden, und ebenfalls die Ministerpräsidenten der Länder, und alle Abgeordneten. Ob in der Zukunft die Frage des Wiederwahlverbots eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.

Die vorliegenden Beiträge von Prof. da Cunha, Prof. Müller und Prof. Paul liefern einige anschauliche Belege für die durchaus unterschiedliche Qualität demokratischer Maßstäbe.

Nach dem Einblick in das brasilianische Verfassungsrecht mit seinen regionaltypischen Anforderungen, die durchaus nicht europäischen Zuschnitts sind, und erst recht nicht deutschen, war zweiter Schwerpunkt der Jahrestagung 1997 der gewerbliche Rechtsschutz.

Brasilien war nach England, den USA und Frankreich das vierte Land, welches 1809 ein Patentgesetz einführte, und zudem Gründungsmitglied der Pariser Konvention von 1882. 1824 erfuhr der Schutz geistigen Eigentums verfassungsrechtliche Anerkennung. 1990 wurde von dem damaligen Präsidenten Collor de Mello die Neuregelung des gewerblichen Rechtsschutzes initiiert, Ergebnis war dann eine wirklich umfassende Neuregelung der Materie durch das Gesetz Nr. 9279 / 96, welches inhaltlich eine Kodifizierung des gesamten gewerblichen Rechtsschutzes darstellt und kurz nach Verabschiedung zu geradezu euphorischen Reaktionen führte. Zusammengefaßt wurde der Neuregelung attestiert, nach den Rückschritten der siebziger und achtziger Jahre eine 180° - Wende bewirkt und die Schutzqualität auf Weltniveau angehoben zu haben. Dies dürfte einer der wichtigsten Bausteine der Modernisierung des Landes gewesen sein.

Einen diesbezüglichen Überblick geben die Beiträge von RA Dannemann und RAin Viegas, ergänzt durch einige grundsätzliche Erörterungen von Prof. Traub und RAin Schlatter.

Den Organisatoren der Tagung ( insbesondere Herrn Haupt und der Fa. Voith, Heidenheim ) und den Autoren sei für die fruchtbare Zusammenarbeit noch besonderer Dank ausgesprochen.
 
 

Berlin, Oktober 1998
 
 
 
 

Der Herausgeber